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Interview

KEF-Entscheidung wichtiges Signal für Neustart von Digital Radio

Positiver Einfluss auf Verhandlungen zum nationalen Multiplex erwartet

Kurt Beck, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder Quelle: PIELmedia 30.07.2010

Meinungsbarometer: Herr Ministerpräsident Beck, welche Auswirkungen hat die Freigabe der Digital Radio-Projektgelder durch die KEF auf den geplanten Neustart von Digital Radio in Deutschland?

Kurt Beck: Die KEF hat mit ihrem Beschluss ein wichtiges Signal für einen möglichen Neustart von Digitalradio in Deutschland gegeben. Die Entscheidung der KEF ist im Sinne unseres Beschlusses, mit dem wir unter anderem Deutschlandradio entsprechende Kapazitäten für drei digitale Hörfunkprogramme zugewiesen haben. Auf dieser Grundlage ist es Deutschlandradio nun möglich, die Vertragsverhandlungen mit der Media Broadcast zu führen.
Allerdings muss man auch sehen, dass die KEF mit der Freigabe der Mittel verschiedene Bedingungen verknüpft hat: Den Abschluss der Verträge mit Media Broadcast sowie die Durchführung entsprechender Zulassungsverfahren der Landesmedienanstalten für einen bundesweiten Multiplex. Darüber hinaus wurden ARD und Deutschlandradio aufgefordert, bis September 2010 entsprechende Aussagen zur Abschaltung ihrer analogen Lang-, Mittel- und Kurzwellen-Sender zu machen. Insofern sind hier die Anstalten noch gefordert, ihre Planungen offenzulegen.

Inwiefern beeinflusst die KEF-Freigabe auch die Entscheidung der Privaten, sich weiter an den Vertragsverhandlungen zum nationalen Digital Radio-Multiplex zu beteiligen?

Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass sich die KEF-Freigabe auch auf die Entscheidung der Privatsender, sich an weiteren Vertragsverhandlungen zu beteiligen, positiv auswirken wird. Der Hörfunkbeauftragte der DLM und Direktor der saarländischen Landesmedienanstalt, Dr. Gerd Bauer, hat sich bereits positiv geäußert, in dem er die Entscheidung der KEF als einen unverzichtbaren Schritt zum bundesweiten Digitalradio auch unter Beteiligung der Privaten sieht. Nunmehr sind auch die Landesmedienanstalten gefordert, hier tätig zu werden und die weitere Entwicklung mit Blick auf die gemeinsame Nutzung eines bundesweiten Multiplexes durch Deutschlandradio und private Hörfunkveranstalter zu begleiten. Insofern wird man auch hier die weitere Entwicklung abwarten müssen.

Bei den Vertragsverhandlungen zum nationalen Digital Radio-Multiplex beklagen sich private Programmveranstalter, dass ihnen Preise ohne finanziellen Spielraum diktiert werden. Der Sendernetzbetreiber Media Broadcast und auch die Deutsche Funkturm GmbH haben immer noch eine gewisse Monopolstellung. Sehen Sie hier Handlungsbedarf von Seiten der Politik?

Dies ist ein komplexes Thema. Sendernetze sind Infrastrukturen, die man nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachten darf. Die Versorgung in der Fläche und nicht nur in Ballungsräumen ist die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Insofern bin ich nicht per se gegen Monopole, die dieses Ziel sicherstellen.

Durch die Versteigerung ehemaliger Rundfunkfrequenzen entstehen Rundfunkveranstaltern und Drahtlos-Anwendern diverse Umstellungskosten. Welche Kostenpunkte sehen Sie durch die Bund-Länder-Vereinbarung gedeckt?

Die Bundesregierung hat sich in den bisherigen Gesprächen, wie auch durch eine Protokollerklärung im Bundesrat verpflichtet, die durch die Umstellung entstehenden Kosten in angemessener Weise zu tragen. Hierunter fallen aus unserer Sicht ganz klar die notwendigen Kosten für den Umbau der DVB-T-Sender, wie auch ein angemessener Beitrag bei der Anschaffung neuer Drahtlosmikrofone. Hier sind wir von Länderseite nach wie vor mit der Bundesregierung im Gespräch. Die Bundesregierung ist ihrer Zusage aus den Vereinbarungen aus dem Sommer 2009 bisher noch nicht nachgekommen. Wir haben erst kürzlich nochmals nachdrücklich darauf gedrängt, dass die Gespräche im Interesse der Betroffenen zu einem positiven Abschluss geführt werden. Der Bund hatte in einem ersten Entwurf Regelungen für eine Entschädigung, insbesondere der Drahtlosnutzer vorgelegt, die in keiner Weise unseren Erwartungen entsprachen. Vergleichbares gilt für die Entschädigung der Sendernetzbetreiber ARD und Media Broadcast, die nahezu sämtliche Folgekosten aus der Umstellung der Sendernetze selbst tragen sollen. Dies halte ich im Ergebnis für nicht akzeptabel. Insofern werden wir hier schauen müssen, wie wir zu einer befriedigenden Regelung gelangen.

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