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Hardware für die E-Akte

Wie Berlin seine Gerichte für die E-Justiz ausstattet

Dr. Dirk Behrendt - Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung von Berlin Quelle: ©arno Dr. Dirk Behrendt Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Land Berlin 12.06.2018
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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"Wir sind beim Thema Digitalisierung auf einem guten Weg" bilanziert der Berliner Justiz-Senator Dr. Dirk Behrendt. Am Sozialgericht sei der elektronische Rechtsverkehr bereits etabliert. Erste Gerichtssäle sind schon mit Technik für die eAkten ausgestattet, Dutzende weiter folgen bald.







Die Justiz soll in den nächsten Jahren digitalisiert werden. Wie steht es heute in Ihrem Bundesland um die E-Justiz?
Wir sind beim Thema Digitalisierung auf einem guten Weg. Am Sozialgericht haben wir zum Beispiel den elektronischen Rechtsverkehr bereits etabliert. Wir können allen Kammern parallel zu den herkömmlichen Akten auch eine eAkte zur Verfügung stellen. In diesem Jahr ist dort außerdem der Ausbau von zunächst drei Sitzungssälen geplant, sodass in den Verhandlungen mit den eAkten gearbeitet werden kann.

Auch bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit geht es voran. Im Plenarsaal des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg stehen entsprechende Bildschirme und Hardware zur Verfügung, um in der Verhandlung mit der eAkte arbeiten zu können. Für die ordentliche Gerichtsbarkeit bereiten wir derzeit ein Pilotprojekt zur Einführung der eAkte am Amtsgericht Neukölln vor. Weitere Amtsgerichte werden folgen. Es ist geplant zunächst 52 Säle in der ordentlichen Gerichtsbarkeit so auszustatten, dass mit der eAkte gearbeitet werden kann.

Die Digitalisierung erfordert von allen Beteiligten auch eine Umstellung ihrer Arbeit. Wie unterstützen Sie Juristen und Mitarbeiter auf diesem Weg?
Es ist mir wichtig, dass wir die Beschäftigten in der Justiz auf dem Weg hin zu einer digitalen Justiz unterstützen. Erst im Mai konnten sich die Beschäftigten der Berliner Justiz auf dem eJustice Tag zu allen Themen rund um die Digitalisierung informieren. Vor der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der eAkte bieten wir außerdem entsprechende Schulungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.

Experten befürchten Probleme beim Austausch von Akten zwischen den Gerichten der Länder, des Bundes und im Zweifel internationaler Gerichte sowie bei der Archivierung von Akten. Wie sehen Sie das?
Der elektronische Aktenaustausch ist in der Praxis noch ganz am Anfang. Bundesländerübergreifend vereinbart die Justiz in Abstimmung mit dem Bund jedoch technische Standards zum elektronischen Rechtsverkehr und zur Aktenführung. Dabei kommen international anerkannte Formate zum Einsatz. Ich bin daher guter Dinge, dass der Aktenaustausch  und auch die Archivierung gelingen werden.

Nicht zuletzt die Pannen beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach zeigen die datenschutzrechtlichen Herausforderungen an die Infrastruktur. Wie lässt sich Sicherheit im digitalen Rechtsverkehr herstellen?
Im elektronischen Rechtsverkehr ist auf eine vollständige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu achten. Zwischengeschaltete Rechenzentren und Carrier dürfen natürlich nicht die Möglichkeit haben, Nachrichten im elektronischen Rechtsverkehr mitzulesen.

Elektronische Akten können und müssen verschlüsselt gespeichert und übertragen werden, erst recht, wenn mobile Endgeräte zum Einsatz kommen. Wenn wir über die eAkten-Bestände sprechen, dann kommt es entscheidend auf die Nutzung sicherer, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierter Rechenzentren an.

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