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Interview

Gute Chancen auf Projektmittel für Digital Radio

Nach Medienpolitikern nun Hörfunkveranstalter in der Pflicht

Kurt Beck, Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder Quelle: PIELmedia 31.12.2009

 

 

Meinungsbarometer: Herr Ministerpräsident Beck, was bedeutet die Zuweisung der Übertragungskapazitäten für die geplante Einführung von Digitalradio plus in Deutschland?

Kurt Beck: Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 30. Oktober 2009 in Mainz haben die Regierungschefs der Länder einstimmig über die Zuordnung der Übertragungskapazitäten für bundesweiten digitalen Hörfunk entschieden. Danach erhält das öffentlichrechtliche Deutschlandradio ein Drittel der zur Verfügung stehenden Frequenzen und die Landesmedienanstalten bekommen für private Veranstalter bundesweiten Digitalradios zwei Drittel der Übertragungskapazitäten zugeordnet. Darauf hatten sich auch die Beteiligten selbst im Vorfeld verständigt. Gleichzeitig haben sich die Länder im Rahmen des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages darauf geeinigt, dass die ARD-Landesrundfunkanstalten pro Land jeweils ein weiteres ausschließlich über Digitalradio plus verbreitetes neues Hörfunkprogramm veranstalten können. Damit hat die Medienpolitik die Rahmenbedingungen für den Start von Digitalradio plus geschaffen.

Ist nun die Zeit reif, um – wie aktuell in Österreich – ein nationales Projektbüro einzurichten, das die Radiodigitalisierung moderiert und koordiniert?

Meines Erachtens brauchen wir für die Digitalisierung kein nationales Projektbüro. Auch die Einführung von DVB-T verlief ohne die Einrichtung eines solchen Büros erfolgreich. Wichtig ist vielmehr, dass jetzt innovative neue Angebote konzipiert werden. Dies bedeutet auch, dass für die privaten Veranstalter wirtschaftlich tragfähige Konzepte erforderlich sind. Nur bei einem gemeinsamen Vorgehen aller Beteiligten kann Digitalradio plus zum Erfolg werden.

Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Erlöse der Versteigerung von Rundfunkfrequenzen (790-862 MHz) für den Start von Digitalradio plus einzusetzen?

Gar keine. Den Versteigerungserlös der Digitalen Dividende erhält der Bund. Zwischen Bund und Ländern wurde bereits vereinbart, dass sowohl Rundfunkbetreiber wie auch Betreiber von drahtlosen Mikrofonen eine angemessene Erstattung der Umstellungskosten, die ihnen durch die Vergabe der Digitalen Dividende entstanden sind, erhalten. Über die Verwendung darüber hinausgehender Beträge wird allein das Bundesfinanzministerium entscheiden.

Wie sieht der Zeitplan der Länder zur Digitalisierung der deutschen Radiolandschaft aus?

Mit der Zuordnungsentscheidung der Ministerpräsidenten hat die Politik die Weichen für Digital Radio gestellt. Nun liegt die Umsetzung der Digitalisierung bei den Hörfunkveranstaltern.

Welche Chancen sehen Sie jetzt, dass die KEF doch noch die von der ARD beantragten Projektmittel für Digital Radio freigibt?

Die ARD hat nach der Entscheidung der KEF angekündigt, einen neuen Projektantrag zu stellen. Da die Mittel für Digital Radio bereits in die Finanzplanung eingestellt worden sind, sehe ich gute Chancen für eine Freigabe der Projektmittel.

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