Am Anfang war die Politik: Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft forderte auf dem Medienforum NRW die Abschaffung der 7-Tage-Regel. Die Bestimmung, nach der ARD, ZDF und Co die Clips in ihrem Mediatheken zumeist nur sieben Tage vorhalten dürfen, müsse weg. Andere Politiker haben sich der Forderung inzwischen angeschlossen.
„Die ARD würde es begrüßen, wenn die 7-Tage-Regelung fiele“, sagt Dr. Michael Kühn, Justitiar des Norddeutschen Rundfunks und Vorsitzender der juristischen Kommission der ARD, dem Meinungsbarometer Digitaler Rundfunk. Allerdings sei es auch heute schon so, dass viele Inhalte länger als sieben Tage abrufbar blieben. Der Rundfunkstaatsvertrag sieht solche Ausnahmen für bestimmte Inhalte vor.
Darauf verweist auch Claus Grewenig, Geschäftsführer des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT). Entsprechend sieht er keinerlei Bedarf für Änderungen an der jetzigen Situation. „Die 7 Tage sind eine europaweit gängige Praxis zur „Nachnutzung“ z. B. in Mediatheken.“ Die anschließenden werbe-, abo- oder einzelfinanzierten Auswertungen sieht er beim Fall der 7-Tage-Regel in Gefahr. „Eine dauerhafte Verfügbarkeit aller öffentlich-rechtlichen Inhalte im Netz schließt gerade für Inhalte, die kommerziell verwertet werden können, einen Markt aus.“
Zudem werden auch bei den Kreativen die Stimmen laut, die einen Wegfall der 7-Tage-Regel kritisch sehen – oder zumindest eine extra Vergütung anmahnen. „Die 7-Tage-Regelung darf fallen, wenn die dafür urheberrechtlich notwendige angemessene Beteiligung der kreativen Kräfte einkalkuliert wird“, sagt Heinrich Schafmeister, Schatzmeister des Bundesverbandes Schauspiel (BFFS). Und Dr. Jürgen Kasten, Geschäftsführer BUNDESVERBAND REGIE e.V. (BVR) fordert: „Längere Verweildauer löst weitere Vergütung aus.“ Er verweist darauf, dass auch die Politik die angemessene Vergütung für Urheber und Produzenten fordere.
Es geht um eine Menge Geld. Die Gebühren müssten dafür nach Ansicht der Kreativen aber nicht steigen. Martin Borowski, Geschäftsführender Vorstand Film und Medienverband NRW e.V. plädiert dafür, „aus dem ohnehin aufgelaufenen und zur Disposition stehenden Milliardenüberschuss einen Anteil von jährlich bis zu € 100 Mio. für diesen Zweck zu verwenden“.
Die Anstalten sehen die Forderungen eher skeptisch. So verweist ZDF-Unternehmenssprecher Alexander Stock auf den Grundsatz „rights follow the risk“ für vollfinanzierte Auftragsproduktionen, bei denen dem ZDF entsprechend sämtliche Nutzungsrechte zustehen. Das ZDF beteilige ungeachtet der Vollfinanzierung im Fall einer kommerziellen Verwertung die Produzenten an den Erträgen. „Für eine gesonderte Online-Vergütung besteht in dieser Honorierungssystematik kein Anlass.“