Gema und Youtube haben sich auf ein Lizenzmodell für Musikvideos geeinigt. Wie bewerten Sie das?
Grundsätzlich freuen wir uns, dass endlich eine Einigung erzielt worden ist. Jedoch plädieren wir – genau wie die GEMA auch – weiterhin für eine rechtliche Klarstellung und fordern die Europäische Kommission auf, ihren Vorschlag zur Reform des Urheberrechts entsprechend anzupassen. YouTube sollte rechtlich wie ein Content-Anbieter behandelt werden, dann müsste sich YouTube an die Regeln halten, die auch für Spotify und Deezer gelten. Aktuell ist es ja so, dass YouTube nicht dazu verpflichtet ist, Lizenzen zu erwerben, sondern dies nur freiwillig tut und es auch so für richtig hält. Deshalb setzen wir auf den Gesetzgeber, um hier für Klarheit zu sorgen, sodass Musiknutzungen im Internet angemessen vergütet werden.
Experten meinen, dass der sieben Jahre andauernde Streit zum Aufschwung anderer Anbieter beigetragen hat. Wie sehr könnte die Einigung sich Ihrer Einschätzung auf den Markt des Musik-Streamings oder der Usergenerated Radios auswirken?
Die Einigung wird nur geringe Auswirkungen auf diesen Markt haben. Dieser Markt entwickelt sich dynamisch und global. Ob sich YouTube und die GEMA einig sind oder nicht, ist daher von nur geringer Relevanz.
Nach Medienberichten sind die Parteien weiterhin uneins, ob YouTube eine reine Plattform oder auch Lizenzierung der Inhalte verantwortlich ist. Wie sehen Sie das?
Wie gesagt sind auch wir der Auffassung, dass YouTube für die Lizenzierung der Inhalte verantwortlich sein sollte und sich somit schadensersatzpflichtig macht, wenn die Rechte nicht erworben worden sind. Denn YouTube ist unseres Erachtens nach kein rein passiver Technikanbieter. Die heutige Regulierung des Internets stammt aus den Neunziger Jahren, seitdem kam es zu tiefgreifenden Veränderungen und diese müssen jetzt auch in den rechtlichen Regelungen entsprechend berücksichtigt werden. Nur wenn sämtliche Musiknutzungen im Internet fair vergütet werden und die Berechtigten an den erwirtschafteten Summen partizipieren, haben wir einen funktionierenden Musikmarkt.
Das Problem der fairen Beteiligung von Rechteinhabern soll auch Teil der für 2017 angekündigten EU-Urheberrechtsreform sein. Was erwarten Sie für Regeln aus Brüssel?
Der am 14. September veröffentlichte Vorschlag der Europäischen Kommission zur Modernisierung des Urheberrechts adressiert das Problem des sogenannten „Value Gaps“, für das YouTube beispielhaft steht. Das ist gut und wichtig und ein erster Schritt in die richtige Richtung. Jedoch sehen wir die Lösung in einer rechtlichen Klarstellung, während im vorliegenden Vorschlag nur von einer vagen Verhandlungs- und möglicherweise Abschlusspflicht von Lizenzverträgen zwischen Service-Providern und Rechteinhaber_innen die Rede ist. Hier hoffen wir auf entsprechende Anpassungen des Vorschlags.