Telemedizinische Angebote und sogenannte digitale Helfer sollen verstärkt in der Pflege eingesetzt werden. Wo liegen die wichtigsten Vorteile digitaler Tools in der Pflege?
Derzeit zeichnet sich ab, dass zunächst vor allem im Bereich der Kommunikation zwischen den Akteuren in der Pflege und bei der Unterstützung zur Selbständigkeit von pflegebedürftigen Menschen neue Möglichkeiten entstehen. Für den Verbleib in der Häuslichkeit sind digitale Assistenzsysteme von großer Bedeutung, wie z.B. die automatische Herdabschaltung. Insbesondere was die Einbindung von Angehörigen betrifft, ergeben sich neue Möglichkeiten. Wichtig wären digitale Systeme, die eine lückenlose Kommunikation zwischen Leistungserbringern, Versicherten und Kostenträgern ermöglichen und Vorgänge wie die Genehmigung von Verordnungen durch die Krankenkassen beschleunigen.
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Die Verarbeitung der Gesundheitsdaten soll effizienter und dabei sicher erfolgen. Wie bewerten Sie die geplanten Regeln diesbezüglich?
In verschiedenen geplanten Neuregelungen des DPVMG wird explizit auf den Datenschutz Bezug genommen, wie z. B. bei den Regelungen zur Weiterentwicklung der Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) oder bei den neuen digitalen Anwendungen in der Pflege. Dies begrüßen wir. Für die BAGFW hat der Datenschutz einen hohen Stellenwert, deshalb halten wir es für erforderlich, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte in alle Regelungen verpflichtend eingebunden wird.
Digitale Tools können langfristig Geld sparen, verursachen aber häufig zunächst Kosten für die Implementierung. Wie lassen sich diese finanzieren?
Die Finanzierung digitaler Infrastruktur kann nicht als Einmalaktion betrachtet werden. Es wird nicht genügen, die Pflegeeinrichtungen und -dienste einmal bei einer Grundausstattung zu fördern. Es entstehen nicht „zunächst Kosten“, sondern es werden dauerhaft und regelmäßig Investitionen erforderlich sein, um auf dem sich stetig wandelnden Stand der Technik zu bleiben. Betriebssysteme, Software und Hardware, Updates, Wartung und die Systempflege - diese gesamte digitale Infrastruktur, unterliegt einem hohen Anpassungsdruck. Hier macht die Pflege keine Ausnahme. Daher wäre es langfristig zielführend, die Refinanzierung digitaler Innovationen formal als Aufgabe der Kostenträger festzuschreiben.
Ein Problem ist die Anschubfinanzierung für die Digitalisierung in den Pflegeeinrichtungen. Wenn 60 Prozent der Kosten beim Träger verbleiben und nur 40 Prozent aus der Pflegekasse in Form einer Förderung erstattet werden, belastet dies die Eigenanteile der Heimbewohner. Das produziert Fehlanreize statt Anreize für Investitionen.
Die digitale Transformation erfordert auch Knowhow bei den Beschäftigten. Was muss für diesbezüglich bei der Aus- und Weiterbildung geschehen?
Die Themen Digitalisierung und Innovationskultur sind in den letzten Jahren in der Freien Wohlfahrtspflege vorangetrieben worden. Die Chancen, die in der Anwendung und Beherrschung zeitgemäßer digitaler Arbeitsmittel liegen, sind vielfältig und enthalten sicher mehr Möglichkeiten, als derzeit erkennbar sind. In Weiterbildungsangeboten für Pflegekräfte werden „digitale“ Inhalte eine zunehmende Rolle spielen müssen; auch mit Blick auf das Selbstbild von Pflegekräften. Eine Abgrenzung der „Arbeit mit Menschen“ von technischer Innovation kann es nicht geben. Vielmehr geht es um die konstruktive Integration digitaler Techniken zum Wohle der Gepflegten und zur Unterstützung der Pflegekräfte. Technische Innovation ist kein Selbstzweck und wird die menschliche Beziehung zwischen Pflegekraft und Gepflegtem nicht ersetzen können, sondern bestenfalls das Pflegegeschehen insgesamt unterstützen. In der Weiterbildung von Pflegekräften wird es also insbesondere um den Zuwachs an Befähigungen bzgl. des Einsatzes digitaler Technik sowie um eine damit zu verbindende Steigerung allgemeiner sozialer und technischer „Bewertungskompetenzen“ gehen. So gelangen Pflegekräfte zu einem souveränen, den pflegerischen Zielen dienlichen Umgang mit neuen digitalen Techniken und Tools. Wir als Freie Wohlfahrtspflege haben uns beim Pflegeberufegesetz auch stark für die Vermittlung von digitalen Kompetenzen eingesetzt, damit nachwachsende Generationen von Pflegekräften von Anfang an die Tools gut nutzen können.