Am Anfang der Fachtagung standen jede Menge Fragen. Radioveranstalter stoßen bei ihrer Arbeit zunehmend an die Grenzen, die ihnen das Medienrecht setzt. Das Rundfunk- und Medienrecht kann schon lange nicht mehr alles regulieren, was zu regulieren wäre. Welchen Rahmen bietet das Medienrecht heute und wo liegen die Grenzen? Wie müssen sich die medienrechtlichen Rahmenbedingungen an digitale Rundfunkvertriebswege anpassen? Welche Anforderungen haben die öffentlich-rechtlichen und privaten Veranstalter an ein modernes Medienrecht?
„Der Gesetzgeber läuft in den Landesmediengesetzen teilweise noch den Marktanforderungen hinterher!“, sagt Daniela Beaujean, Referentin für Medienrecht des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT). Im Rahmen der Fachtagung „Rundfunkrecht und die Digitalisierung des Radios - Wer läuft wem hinterher?“ des Vereins Digital Radio Mitteldeutschland am 27.11.2007 in Leipzig, forderte sie daher unter anderem ein digitales Must-Carry für Hörfunk nach Landesrecht sowie Programme ohne gesetzliche Höchstzahlbegrenzung. Ihr nachfolgender Referent, Dr. Daniel Brückl, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Dozent für Medienrecht, fällte ein weitaus positiveres Urteil über die aktuellen Landesmediengesetze. „Das vorhandene Regulierungsinstrumentarium steht der Digitalisierung nicht entgegen, fördert sie aber auch nicht. Vorhandene Definitionen sind weitgehend interpretationsoffen.“ Es handle sich daher nicht um ein Gesetzschaffungsproblem, sondern vielmehr um ein Gesetzanwendungsproblem, so Brückl weiter.
Die Digitalisierung fordert aber nicht nur von Seiten der Politik Innovationsgeist, Veränderungswillen und Anpassungsfähigkeit. Auch die Programmveranstalter sind gefragt. „Radiosender müssen künftig Multimedia- Unternehmen werden“, schätzt daher Jens Kerner ein, Leiter Unternehmenskommunikation radio SAW. „Radio wird in erster Linie ein Medium für das Ohr bleiben, aber künftig auch Bewegtbilder anbieten und zum Lesen sein.“ Die Forderung nach neuen Wegen für das Radio unterstützt auch Frank Hofer, Gesamtverkaufsleiter BCS Broadcast Sachsen. Er plädierte daher für eine dynamische Entwicklung des Programms unter Nutzung von Subchannels und Parallelstreams. Vorteile darin sieht Hofer beispielsweise in der Möglichkeit der individuellen Zusammenstellung eines Gesamtprogramms und in der Erhöhung der Attraktivität für die Werbebranche durch die Bedienung unterschiedlicher Zielgruppen unter einer Marke.
Neue Wege für das Radio beschreitet auch der MDR mit dem Start seines DMB-Pilotprojektes. Im Rahmen der Fachtagung stellte Dr. Alexander Jereczinsky, Projektkoordinator DMB beim MDR, das Projekt detaillierter vor. So sei die Versuchsfunklizenz auf ein Jahr sowie ausschließlich für den Großraum Leipzig ausgelegt. Neben den linearen Programmen MDR Info sowie MDR 1 Radio Sachsen sollen hier die Formate MDR Mobil, DMB Sputnik sowie DMB KiKa ausgestrahlt werden. Ziel des Pilotprojektes ist unter anderem die Entwicklung neuer Angebotsformen für den mobilen Empfang.
Im Anschluss an die Einzelreferate debattierten Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, des privaten Rundfunks und der Landesmedienanstalten in einer Podiumsdiskussion unter dem Titel „Es muss sich etwas ändern! - Digitalisierung des Hörfunks und bestehendes Medienrecht im Spannungsfeld“.