Der Vorstoß sorgte für Furore – eine verbindliche Vorschrift soll eventuell bald dafür sorgen, dass alle Radiogeräte mit einem Multinormchip ausgestattet sein und so auch DAB+ empfangen können. Von einem großen Zuspruch für die Initiative spricht Malu Dreyer (SPD), Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder. Die Medienpolitik sei aufgerufen, angemessene Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen das Medium Radio sich auch im digitalen Zeitalter weiterentwickeln kann.
Ziel aller Bemühungen ist „ein kluger und für alle Beteiligten zufriedenstellender Umstieg von der analogen auf die digitale Technik.“ Dafür brauche es einen politischen Impuls, die gesetzlich angeordnete UKW-Abschaltung ist dagegen „nicht das erste Mittel der Wahl, um dem Digitalradio zum Durchbruch zu verhelfen.“
In der Bundesregierung wird derzeit eine Roadmap erarbeitet, „, die die Transformation der Hörfunkverbreitung in das digitale Zeitalter beschreiben soll“, sagt Dorothee Bär, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur. Dem Digitalradio-Board solle möglichst noch 2016 eine Fassung zur Entscheidung vorliegen.
Auch von dieser Stelle wird der Multichip vorangetrieben. „Gemeinsam mit meiner Kollegin Heike Raab aus Rheinland-Pfalz habe ich im April einen Brief an die EU-Kommission geschrieben. Unser Ziel ist es, eine Interoperabilitätsverpflichtung für Audiosysteme bei der anstehenden Überarbeitung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation aufzunehmen“. Wenn die Transformation der Hörfunkverbreitung gelingen solle, werde es irgendeine Art von Vorgabe geben müssen. „Schließlich gab es auch eine Interoperabilitätsverpflichtung bei der Digitalisierung des Fernsehens.“
Auf die Interoperabilitätsverpflichtung für Fernsehgeräte verweist auch Stanislaw Tillich (CDU), Bundesrats-Präsident und Ministerpräsident des Freistaats Sachsen und hält daher eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes für denkbar. „Allerdings ist dann darauf zu achten, dass aus Gründen der Technologieneutralität nicht explizit auf DAB+ abgestellt wird.“
Das Telekommunikationsgesetz wird derzeit in einem Bundesrats-Verfahren geändert, um es an bestimmte EU-Normen anzupassen. „Es wird erwogen, dass die Länder beantragen, auf diesem Wege auch eine Interoperabilitätsverpflichtung zum Einbau von Multinorm-Chips in Radiogeräte in das Gesetz aufzunehmen.“