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Elektronische Ordnungswirdigkeitsverfahren ab 2020

Wann in Sachsen-Anhalt welche Rechtsbereiche digital werden

Anne-Marie Keding, Ministerin für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Quelle: Fotoatelier Mentzel Anne-Marie Keding Ministerin für Justiz und Gleichstellung Land Sachsen-Anhalt 28.06.2018
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Seit dem 1. Januar 2018 wurde mit der Herstellung der elektronischen Empfangsbereitschaft aller Gerichte und Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt der elektronische Rechtsverkehr (ERV) flächendeckend eröffnet. Für Justizministerin Anne-Marie Keding "ein erster wichtiger Meilenstein bei der Digitalisierung der Justiz Sachsen-Anhalts".







Die Justiz soll in den nächsten Jahren digitalisiert werden. Wie steht es heute in Ihrem Bundesland um die E-Justiz?
Bereits vor dem 1. Januar 2018 war der elektronische Rechtsverkehr (ERV) in Sachsen-Anhalt in Teilbereichen fakultativ eröffnet. Im Online-Mahnverfahren ist seit dem 1. März 2006 das erste gerichtliche Verfahren realisiert, in dem eine durchgängig elektronische Verfahrensführung zulässig und technisch möglich ist. Weitere Einzelfunktionen sind insbesondere mit den WEB-Abrufverfahren zum maschinell geführten Grundbuch und der elektronischen Veröffentlichung im Insolvenzverfahren verfügbar.
 
Mit der Herstellung der elektronischen Empfangsbereitschaft aller Gerichte und Staatsanwaltschaften zum 1. Januar 2018 wurde der ERV flächendeckend eröffnet und ein erster wichtiger Meilenstein bei der Digitalisierung der Justiz Sachsen-Anhalts realisiert. Für Ordnungswidrigkeitenverfahren treten die Bestimmungen zum ERV in Sachsen-Anhalt erst zum 1. Januar 2020 in Kraft.
 
In allen Verfahrensbereichen wird das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) für die Übermittlung elektronischer Dokumente genutzt. Dessen Einsatz ist dauerhaft als wesentliches Funktionsmerkmal der eJustiz in Sachsen-Anhalt vorgesehen.
 
Für die Eröffnung des ERV wurden standardmäßig an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften EGVP-Arbeitsplätze für die Annahme elektronischer Posteingänge eingerichtet und mit entsprechender Hardware ausgestattet.
 
Die Digitalisierung erfordert von allen Beteiligten auch eine Umstellung ihrer Arbeit. Wie unterstützen Sie Juristen und Mitarbeiter auf diesem Weg?
In den vorangegangenen Jahren fanden diverse landeseigene und externe Fortbildungen und Schulungen für die Justizbediensteten des Landes Sachsen-Anhalt zur Einführung und zum Umgang mit dem EGVP und dem elektronischen Rechtsverkehr statt. Daneben gibt es ein umfangreiches Portfolio an Fortbildungen zu den in der Justiz eingesetzten Fachverfahren.
 
Experten befürchten Probleme beim Austausch von Akten zwischen den Gerichten der Länder, des Bundes und im Zweifel internationaler Gerichte sowie bei der Archivierung der Akten. Wie sehen Sie das?
Eine wesentliche Voraussetzung für einen voll ausgebauten elektronischen Rechtsverkehr war die Entwicklung eines bundesweit einheitlichen Standards für den Austausch elektronischer Verfahrensdaten in Justizverfahren.
 
Der im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Justizverwaltungen der Länder sowie des Bundes entwickelte Standard „XJustiz“ enthält grundlegende Festlegungen für den Austausch strukturierter Daten zwischen den Prozessbeteiligten und der Justiz. Der Standard ist Bestandteil der organisatorisch-technischen Leitlinien für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften, die von der Arbeitsgruppe „IT-Standards in der Justiz“ der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik entwickelt und 2005 für den Echtbetrieb freigegeben wurden.
 
Zur Sicherstellung der elektronischen Zusammenarbeit der Justiz auf europäischer Ebene sowie der Sicherung eines einheitlichen elektronischen Zugangs zum Recht für Bürger und Unternehmen in Europa ist das Projekt "e-CODEX" durch die Europäische Kommission initiiert worden. Allgemeine Standards sollen eine europaweite Interoperabilität für bestehende, technisch unterschiedlich ausgestaltete nationalstaatliche IT-Lösungen schaffen. Daneben muss natürlich auch sichergestellt sein, dass elektronische Daten auch bei fortschreitender technischer Entwicklung bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelesen und verarbeitet werden können.
 
Nicht zuletzt die Pannen beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach zeigen die datenschutzrechtlichen Herausforderungen an die Infrastruktur. Wie lässt sich Sicherheit im digitalen Rechtsverkehr herstellen?
Die Justiz setzt als sicheren Übermittlungsweg das EGVP auf Basis des OSCI-Standards ein. Durch den Einsatz kryptografischer Mechanismen ist sämtliche Kommunikation mit der Justiz und innerhalb der Justiz über die EGVP-Infrastruktur geschützt. Hierbei sind die Schwachstellen, die bezüglich des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs diskutiert worden sind, für die EGVP-Infrastruktur nicht einschlägig. In den EGVP-Komponenten der Justiz kommen nur aktuelle, nach Stand der Technik fehlerfreie OSCI-Bibliotheken zum Einsatz. Im Weiteren erfolgt regelmäßig eine Prüfung mit dem Ziel, Optimierungspotenziale im Bereich der Informationssicherheit zu identifizieren und Umsetzungsprozesse zu skizzieren.

Auch für die Umsetzung der elektronischen Akte in der Justiz wird durch die Nutzung aktueller Technologien ein hohes Maß an Datensicherheit gewährleistet. 

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