Im Januar soll das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) in Kraft treten. Zentral sind u.a. die Apps auf Rezept – welchen Beitrag können Medizin-Apps zu Behandlung und Vorbeugung leisten?
Das sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindliche Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) könnte einen Meilenstein in der digitalen Transformation des Gesundheitswesens darstellen. Nach nunmehr 15 Jahren intensiver Beschäftigung mit dem Gesetz nimmt die Entwicklung nun endlich Fahrt auf.
Konkret können wir die Nutzungsmöglichkeiten digitaler und mobiler Gesundheitsanwendungen heute nur im Ansatz erahnen. In den Bereichen der Prävention oder auch der kurativen Versorgung von Erkrankungen bieten digitale Anwendungen die enorme Möglichkeit, Versicherte zu befähigen ihre eigene Gesundheit, nach individuell erhobenen Daten, selbst zu managen und damit aktiver Teil der eigenen Versorgung zu werden.
Dies ist der wichtigste Punkt im GVG: Die Digitale Transformation bietet endlich die Chance, Patienten ins Zentrum der eigenen Versorgung zu stellen und individuelle passgenaue Versorgungsmodelle zu entwerfen, die sich nach den Bedarfen von Versicherten richten.
Für Apps auf Rezept müssen Patienten mit digitalen Devices ausgestattet sein – wie lässt sich das sicherstellen?
Derzeit verfügen nach Angaben des Statistischen Bundesamts ca. 80% der Haushalte in Deutschland über mobile Devices, was eine gute Grundlage für die Einführung elektronischer Verordnungen ist. Andere Erhebungen kommen zu dem Ergebnis, dass es derzeit ca. 60 Mio. Smartphone-Nutzer in Deutschland gibt. Die digitale Behandlungskette darf aber heute nicht solitär, als einzige Möglichkeit, bestehen, dies wäre Zukunftsmusik. Wir wollen erst einmal den Weg gleichberechtigter analoger und digitaler Behandlungsketten einschlagen, aber auch hier steht noch viel Arbeit bevor.
Gestärkt werden soll die Telemedizin. Wer profitiert von Videosprechstunden?
Telemedizinische Anwendungen sind für unterschiedlichste Nutzergruppen von hohem Mehrwert. Zunächst sind diese in ländlichen Gebieten mit einer geringen Versorgungsdichte von Bedeutung. Aber auch immobile, behinderte Patienten oder Menschen, die in Heimen leben können enorm profitieren. Vergessen werden sollte aber nicht, dass die digitale Transformation auch die Arbeitswelt verändert. Modernes Arbeiten wird weder an vorgegebene Orte noch Zeiten gebunden sein, hierdurch verändert sich auch die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen. Aber auch die Ärzteschaft selbst möchte flexibler arbeiten und Familie und Beruf übereinbringen können. Die Telemedizin kann hier Lösungen bieten.
Ärzte, die sich nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen lassen, drohen Strafen. Wie bewerten Sie das?
Grundsätzlich solle eine Strafbewährung immer das letzte Mittel in einem selbstverwalteten Gesundheitssystem sein. In diesem speziellen Fall kann ein Nudge in die richtige Richtung aber nicht schaden. Denn die Telematik Infrastruktur wird ihr Potential nur entfalten können, wenn nicht nur alle Ärzte, sondern auch die nicht ärztlichen Gesundheitsberufe, die einen entscheidenden Beitrag zur Versorgung leisten, an die TI angeschlossen werden.
Kritiker waren im Zuge der Debatten, dass Patientendaten nicht ausreichend vor Hackerangriffen geschützt sein könnten. Was sagen Sie dazu?
Selbstverständlich bestehen diese Sorgen, die auch ernstgenommen werden müssen. Gerade bei höchstsensiblen Gesundheitsdaten muss auch ein Höchstmaß an Datenschutz gewährleistet sein. Womöglich fokussieren wir uns in dieser Debatte zu sehr auf kriminelle Energien, ungezügelte Geschäftemacherei und Missbrauch durch totalitäre Staaten. Es gilt, Missbrauch oder gar Diebstahl von Gesundheitsdaten mit dem vollen Umfang gesetzlicher Möglichkeiten zu ahnden.
Es waren auch diese Bedenken, die dazu geführt haben, dass das deutsche Gesundheitssystem, was innovative digitale Lösungen angeht, den Anschluss an die internationale Entwicklung verloren hat. Ich rechne damit, dass das Digitale-Versorgung-Gesetz den notwendigen Impuls gibt, um das deutsche Gesundheitssystem aus dem digitalen Dornröschenschlaf zu erwecken.
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