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E-Akten in Kaiserslautern

Wo Rheinland-Pfalz bei der Einführung der E-Justiz steht

Herbert Mertin, Minister der Justiz Rheinland-Pfalz Quelle: JM RLP Herbert Mertin Justizminister Landesregierung Rheinland-Pfalz 26.06.2018
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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"Der elektronische Rechtsverkehr ist seit dem vergangenen Jahr bei allen Gerichten in Rheinland-Pfalz und in allen gesetzlich möglichen Verfahrensarten eröffnet", sagt der Rheinland-Pfälzische Justizminister Herbert Mertin. Im Programm „eJustice rlp“ arbeiten dafür Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen der Justiz zusammen.







Die Justiz soll in den nächsten Jahren digitalisiert werden. Wie steht es heute in Ihrem Bundesland um die E-Justiz?
Die Justiz in Rheinland-Pfalz ist in Sachen „eJustice“ gut aufgestellt. Der elektronische Rechtsverkehr ist seit dem vergangenen Jahr bei allen Gerichten in Rheinland-Pfalz und in allen gesetzlich möglichen Verfahrensarten eröffnet. Im Jahr 2017 wurden bereits über 200.000 Dokumente elektronisch eingereicht und über 250.000 elektronische Dokumente versandt.

Um die eingehenden, elektronischen Dokumente sinnvoll und ohne Medienbruch weiterverarbeiten zu können, arbeiten wir seit einiger Zeit mit Hochdruck auf die Einführung der elektronischen Akte (eAkte) hin. Am 1. Juni 2018 beginnen wir beim Landgericht Kaiserslautern als viertes Bundesland mit der Pilotierung der rechtsverbindlichen eAkte in Zivilsachen. In einem weiteren Schritt wollen wir bereits im Dezember dieses Jahres beim Amtsgericht und Landgericht Bad Kreuznach als eines der ersten Bundesländer einen vollständigen Instanzenzug in Zivilsachen mit der eAkte abbilden.

Die Digitalisierung erfordert von allen Beteiligten auch eine Umstellung ihrer Arbeit. Wie unterstützen Sie Juristen und Mitarbeiter auf diesem Weg?
Die Digitalisierung im Allgemeinen und die Einführung der eAkte im Besonderen stellen einen erheblichen Umbruch dar. Die Einführung vollelektronischer Geschäftsabläufe bietet einerseits große Vorteile. Derart große Veränderungen können aber auch Sorgen und Befürchtungen auslösen. Unser Ziel ist es daher, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diesen Weg „mitzunehmen“ und eng zu beteiligen. In unserem zur Einführung der eAkte gegründeten Programm „eJustice rlp“ arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen der Justiz zusammen. Unsere Lösungen werden mit breiter Beteiligung der Praktikerinnen und Praktiker – unter der Federführung meines Hauses – gemeinsam erarbeitet und abgestimmt. Darüber hinaus hat auch eine enge, frühzeitige und transparente Einbindung unserer Personal- und Richtervertretungen eine besondere Bedeutung für uns.

Wir haben neue Informationsmöglichkeiten geschaffen. Auf der Seite https://ejustice.rlp.de können sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unsere externeren Kommunikationspartner jederzeit über den Stand des Veränderungsprozesses informieren.

Bei der Umstellung auf die eAkte finden maßgeschneiderte Schulungen für die betroffenen Berufsgruppen statt. Ab dem Tag des Umstiegs wird für einen gewissen Zeitraum eine persönliche Vor-Ort-Betreuung gewährleistet. Bereits einige Monate im Vorfeld der Einführung möchten wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einem eAkte-Erfahrungstag ermöglichen, die neue Software kennenzulernen und die neue Arbeitsplatzausstattung auszuprobieren. Diese Maßnahmen schaffen Vertrauen und bauen Sorgen und Vorbehalte ab.

Experten befürchten Probleme beim Austausch von Akten zwischen den Gerichten der Länder, des Bundes und im Zweifel internationaler Gerichte sowie bei der Archivierung von Akten. Wie sehen Sie das?
Diese Befürchtungen teile ich nicht. Der IT-Planungsrat hat am 5. Oktober 2017 XDOMEA als Standard für die Übermittlung von Schriftgutobjekten festgelegt. Die Landesjustizverwaltungen arbeiten schon seit vielen Jahren in einer Arbeitsgruppe der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz daran, gemeinsame (Format-)Standards zu definieren, die durch alle eAkten-Systeme in Bund und Ländern gleichermaßen verarbeitet werden können.

Der sogenannte XJustiz-Datensatz wird künftig sowohl für die Archivierung elektronischen Schriftguts als auch für den Aktenaustausch zwischen den Ländern mit einheitlichen Strukturdaten Verwendung finden. Im Bereich der Archivierung sind die Landeshauptarchive in den Vorbereitungsprozess eingebunden. Auch in Rheinland-Pfalz findet ein entsprechender Austausch statt.

Nicht zuletzt die Pannen beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach zeigen die datenschutzrechtlichen Herausforderungen an die Infrastruktur. Wie lässt sich Sicherheit im digitalen Rechtsverkehr herstellen?
Die IT-Sicherheit sowie der Datenschutz sind in der Tat große Herausforderungen auf dem Weg der Digitalisierung. Die Sicherheitsdiskussion zum beA wurde seitens der Landesjustizverwaltungen zum Anlass genommen, die Sicherheit der im eigenen Verantwortungsbereich angesiedelten IT-Systeme für den elektronischen Rechtsverkehr umfassend zu überprüfen. Alle Komponenten werden in den sicheren Netzen der Justiz betrieben und sind über das Internet nicht direkt ansprechbar, so dass sich denkbare Risiken minimieren.

Für das justizseitig eingesetzte Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) wurden Prozesse etabliert, die sicherstellen, dass stets alle erforderlichen Sicherheits-Updates eingespielt werden. Für das SAFE-System, also den föderierten Verzeichnisdienst im elektronischen Rechtsverkehr, laufen aktuell die Vorbereitungen für eine umfassende Sicherheitsüberprüfung.

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