Die Justiz soll in den nächsten Jahren digitalisiert werden. Wie steht es heute in Ihrem Bundesland um die E-Justiz?
Mit dem in Niedersachsen aufgelegten Programm eJuNi - dies bedeutet elektronische Justiz Niedersachsen - wollen wir die Herausforderungen der Digitalisierung nutzen, um eine zukunftsfähige Justizarbeitswelt zu schaffen. Dabei wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern, aber natürlich auch den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Notarinnen und Notaren den elektronischen Zugang zur Justiz ermöglichen. Zusätzlich sollen die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften verbessert werden, indem die Verfahrensakten künftig elektronisch geführt werden.
Zum Jahreswechsel 2018 haben wir bereits den elektronischen Rechtsverkehr eröffnet. Dadurch ist es nun möglich, mit den Gerichten elektronisch zu kommunizieren. In den kommenden Jahren soll die sogenannte elektronische Akte nach und nach bei allen niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingeführt werden. Diese soll die Aktenbearbeitung erleichtern und zugleich durch den Verzicht auf Papier wertvolle Ressourcen schonen. Die elektronische Aktenführung wird derzeit bereits beim Landgericht Oldenburg und beim Arbeitsgericht Oldenburg pilotiert. Eine Ausweitung der Tests ist noch im laufenden Jahr vorgesehen.
Die Digitalisierung erfordert von allen Beteiligten auch eine Umstellung ihrer Arbeit. Wie unterstützen Sie Juristen und Mitarbeiter auf diesem Weg?
Die elektronische Akte soll die Bearbeitung der Verfahren erleichtern. Bereits an dem Veränderungsprozess hin zum digitalen Arbeitsumfeld sind aus diesem Grund rund 150 Praktikerinnen und Praktiker beteiligt. So wollen wir sicherstellen, dass die Programmergebnisse den Bedürfnissen der Anwenderinnen und Anwender entsprechen. Zugleich werden die künftige Arbeitsplatzausstattung und die Ausstattung der Sitzungssäle der Zukunft entwickelt und Schritt für Schritt umgesetzt. Für die konkrete Einführung der elektronischen Akte in den Arbeitsalltag ist vorgesehen, die Justizangehörigen umfassend zu schulen.
Experten befürchten Probleme beim Austausch von Akten zwischen den Gerichten der Länder, des Bundes und im Zweifel internationaler Gerichte sowie bei der Archivierung von Akten. Wie sehen Sie das?
In der Tat stellt gerade der Aktenaustausch mit Nutzern anderer Programme eine große Herausforderung dar. Bereits bei der Entwicklung der verschiedenen Anwendungen legen wir großen Wert darauf, dass elektronische Akten zwischen den eAkten-Systemen nicht nur übernommen, sondern auch deren Funktionalitäten genutzt werden können. Die Entwicklung und Anwendung von IT-Standards für den Datenaustausch wird daher innerhalb der Justiz und mit der öffentlichen Verwaltung koordiniert. Ziel ist es, fachunabhängige und fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards zu etablieren.
Nicht zuletzt die Pannen beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach zeigen die datenschutzrechtlichen Herausforderungen an die Infrastruktur. Wie lässt sich Sicherheit im digitalen Rechtsverkehr herstellen?
Bei der Entwicklung der Anwendungen wird auf die Informationssicherheit und den Datenschutz selbstverständlich von vornherein besonderes Augenmerk gelegt. Zweifellos wird dies allerdings eine dauerhafte Herausforderung bleiben. Neben der kontinuierlichen Weiterentwicklung der technischen Sicherheitsmechanismen werde ich insbesondere auch auf eine fortlaufende Sensibilisierung unserer Beschäftigten großen Wert legen.
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