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E-Akten ab dem 3. Quartal

Mecklenburg-Vorpommern startet Pilotphase zur E-Justiz

Katy Hoffmeister, Justizministerin Mecklenburg-Vorpommern Quelle: Ecki Raff Katy Hoffmeister Justizminsterin Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern 26.06.2018
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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"In Mecklenburg-Vorpommern wurde der elektronische Rechtsverkehr im Jahr 2017 flächendeckend bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eröffnet", berichtet Justizministerin Katy Hoffmeister. Mit weiteren Neuerung geht es bald los.







Die Justiz soll in den nächsten Jahren digitalisiert werden. Wie steht es heute in    Ihrem Bundesland um die E-Justiz?
In Mecklenburg-Vorpommern wurde der elektronische Rechtsverkehr im Jahr 2017 flächendeckend bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eröffnet. Eine Ausnahme bilden die Grundbuchsachen. Die elektronische Akte wird noch im dritten Quartal dieses Jahres pilotiert. Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotphase soll die elektronische Akte bis Ende 2025 schrittweise die Papierakte in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften ersetzen.

Neben der Einführung der Software sollen auch die Arbeitsplatzausstattung und die Ertüchtigung der Sitzungssäle modernisiert werden.

Die Digitalisierung erfordert von allen Beteiligten auch eine Umstellung ihrer Arbeit. Wie unterstützen Sie Juristen und Mitarbeiter auf diesem Weg?
Um die Beschäftigten der Justiz in unserem Bundesland bei der Einführung zu unterstützen, sollen deren IT-Grundkompetenzen verbessert werden. Hierzu ist im Rahmen des Projektes zur Einführung der elektronischen Akte ein Arbeitspaket „fit for eJustice“ gebildet worden. Auch bei der konkreten Einführung der elektronischen Akte sind wir darauf bedacht, die notwendige Unterstützung zu leisten. Dies erfolgt durch intensive Schulung der Mitarbeiter und durch eine Vor-Ort-Betreuung nach dem Einführungstermin.

Experten befürchten Probleme beim Austausch von Akten zwischen den Gerichten der Länder, des Bundes und im Zweifel internationaler Gerichte sowie bei der
Archivierung von Akten. Wie sehen Sie das?
Grundsätzlich bietet uns die Software die Möglichkeit, strukturierte Daten mit anderen Kommunikationspartnern auszutauschen. Innerhalb des Länderverbundes zur Einführung des elektronischen Integrationsportals eIP, dem sich Mecklenburg-Vorpommern angeschlossen hat, sind hier auch keine Probleme zu erwarten. Soweit es die Übermittlung von Akten an weitere Kommunikationspartner, etwa Polizeibehörden oder Archive anbelangt, sind Schnittstellen in der Entwicklung, die eine medienbruchfreie Kommunikation ermöglichen werden.

Nicht zuletzt die Pannen beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach zeigen die datenschutzrechtlichen Herausforderungen an die Infrastruktur. Wie lässt sich Sicherheit im digitalen Rechtsverkehr herstellen?
Datenschutz und Datensicherheit haben für uns höchste Bedeutung. Eigens hierfür wurde ein Sicherheitskonzept erstellt. So soll sichergestellt sein, dass die Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik umgesetzt werden. Hierbei müssen auch die vielen verschiedenen Verordnungen und Gesetze berücksichtigt werden, damit die Sicherheit der Daten gewährleistet werden kann. Weiterhin sollen regelmäßige Kontrollen erfolgen, damit der hohe Standard bewahrt werden kann. Sollten sich hierbei mögliche Bedrohungen ergeben, können die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden zur Beseitigung etwaiger Schwachstellen.

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