Absolut möglich. Denn dies ist - hingegen einiger Meinungen - KEIN PR-Gag, sondern die harte juristische Realität. Zumindest könnte es bald zu dieser werden, sofern „The Absolut Company AB“ mit ihrer Klage gegen unseren bundesweiten Digitalradio-Sender „Absolut Radio“ Erfolg hat. Unvorstellbar aber wahr: der schwedische Spirituosen-Konzern, der auch Vodka unter einem ähnlichen Namen vertreibt, hat sich das deutsche Adjektiv „absolut“ schützen lassen - und will „Absolut Radio“ den Namen verbieten. Da stellt sich einem die berechtigte Frage: Wie weit dürfen börsennotierte Unternehmen in heutiger Zeit überhaupt gehen und sich das Recht herausnehmen, nicht nur uns den Namen, sondern genau genommen allen deutschen Bürgern den Mund zu verbieten? Welche Worte könnten folgen – „super“, „bestimmt“, „echt“ oder „tatsächlich“? Was darf denn überhaupt noch gesagt werden?
Für den Sprachwissenschaftler Prof. Dr. Albrecht Greule, Vorsitzender der Forschergruppe Namen, Universität Regensburg steht fest: „Da es sich bei „absolut“ ursprünglich um einen bildungssprachlichen Begriff handelt, ist er in allen europäischen Sprachen vorhanden. Aus der großen Bandbreite der deutschen Bedeutungen, die von „allein herrschend“ bis „ganz und gar“ reichen, kann auf die hohe Verwendungshäufigkeit besonders in der Alltagskommunikation und damit auf seine Unverzichtbarkeit geschlossen werden.“ Viele Meinungen und Stimmen aus der Öffentlichkeit haben uns bereits über unsere Bürgerinitiative: „Rettung der deutschen Sprache – Keine Gefährdung durch Markenmonopole auf einzelne Adjektive“ auf openpetition.de erreicht. Unter anderem ist dort zu lesen: „Sprache ist keine Ware, die man patentieren kann. Wer Worte besitzt, kann sie verbieten und das ist ein erster Schritt Richtung Diktatur.“ Denn: „Sollte nicht die Vielfalt und Kultur einer Sprache bewahrt werden?“ Oder muss sich bald jeder Einzelne von uns fragen: „ ... war jetzt auch ein geschütztes Wort dabei und ich mache mich gerade strafbar?“
Bitte helfen Sie uns und unterzeichnen auch Sie unsere Bürgerinitiative im Netz, denn Unternehmen sollen auch künftig keine markenrechtliche Ansprüche auf einzelne Vokabeln des täglichen Sprachgebrauchs erhebenden dürfen und der freie Gebrauch der deutschen Sprache muss für jedermann erhalten bleiben!