Herr Ministerpräsident Beck, was soll im Digitalradio-Fördergesetz festgeschrieben werden?
Kurt Beck: Zuständig für mögliche rechtliche Regelungen, die den Einbau von digitalen Chips in Radiogeräten vorsehen, ist der Bund – konkret das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Nachdem dort zunächst eine Regelung im Zusammenhang mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geplant war, hat man diesen Bereich aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung herausgenommen. Grund war, dass entsprechende Regelungen notifizierungspflichtig bei der EU sind. Er sollte dann in ein Gesetz zur Förderung des Digitalradio-Empfangs aufgenommen werden. Der Bund hat in einer Stellungnahme zur Novellierung des TKG ausgeführt, dass er entsprechende Überlegungen unterstützen wird. Aktuell habe ich das Gefühl, dass diese Überlegungen beim BMWi ins Stocken geraten sind. Soweit die Sachlage. Als Länder halten wir es für erwägenswert, entsprechende rechtliche Regelungen vorzusehen. Es kommt hierbei jedoch sehr auf die Ausgestaltung an. Hier muss man mit Augenmaß vorgehen. Erfasst werden können nicht alle UKW-Radios oder Geräte mit einem UKW-Empfangs-Chip. Denkbar wäre etwa, an ein vorhandenes Display anzuknüpfen.
Warum unterstützen die Ländervertreter ein Digitalradio-Fördergesetz?
Wir kennen entsprechende (europäische) Regelungen für das Fernsehen. Warum sollte es nicht auch entsprechende Regelungen zugunsten des Hörfunks geben?
Wichtige Industrienationen wie Großbritannien und Frankreich haben bereits Geräte-Mindeststandards gesetzlich festgelegt. Ist ein deutsches Fördergesetz daher auch ein (überfälliger) Beitrag zur Harmonisierung des europäischen Gerätemarktes und damit des Radioempfangs in Europa?
Sie stellen die Frage zu Recht. Der Radiogerätemarkt ist längst kein deutscher Markt mehr. Die Geräte kommen aus China oder Korea, vielleicht noch aus Japan. Sie werden für den Weltmarkt produziert und allenfalls nach Regionen (z. B. Europa) ausdifferenziert. Insofern wäre ein europäischer Ansatz vorzuziehen. Wenn man sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht zu einem nationalen Ansatz entschließen kann, so erwarte ich von der Bundesregierung, dass sie diese Diskussion auf europäischer Ebene in Gang setzt.
Wie sieht der Zeitplan für das Digitalradio-Fördergesetz aus: Wann soll das Fördergesetz in Kraft treten?
Diese Frage müssen Sie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie stellen. Mit der bereits erwähnten Bundesrats-Stellungnahme zum TKG-Entwurf haben wir als Länder jedoch klargestellt, dass wir einen entsprechenden Ansatz unterstützen.