Nach den gescheiterten Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über Entschädigungszahlungen für die Digitale Dividende drückt die Bundesregierung nun aufs Tempo. „Das Verfahren wird in Kürze fertiggestellt und die Beteiligten entsprechend informiert“, sagte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums auf Nachfrage des Meinungsbarometer Digitaler Rundfunk. Die geplanten Regelungen würden sicherstellen, dass mit dem Geld des Steuerzahlers vernünftig umgegangen werde und die Zuwendungen für die betroffenen Frequenznutzer nach klaren und transparenten Regeln bemessen werden. Insgesamt 129 Millionen Euro will der Bund den betroffenen Rundfunksendern und Drahtlos-Anwendern bis 2015 zahlen, ein Bruchteil der von den Ländern geforderten 750 Millionen Euro.
Der Interessenverband der Drahtlos-Anwender APWPT hält selbst die von den Ländern geforderten 750 Millionen Euro noch für viel zu wenig. Nach seinen Berechnungen muss die Bundesregierung 1,4 Milliarden Euro an Entschädigung zur Verfügung stellen, damit sich betroffene Anwender neue Funkmikrofone anschaffen können. „Auf der Grundlage einer Herstellerbefragung und unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer von 10 Jahren sind wir für 2009 von 700.000 Geräten im deutschen Markt ausgegangen. Als Wiederbeschaffungswert haben wir 2.000 Euro pro Mikrofon und Zubehör angenommen“, erklärt der APWPT-Vorsitzende Matthias Fehr seine Berechnungen, die er dadurch bestätigt sieht, dass „den vorgelegten Geräte-Zahlen und der Berechnungsmethode bisher weder vom Wirtschaftsministerium noch vom Finanzministerium oder deren Gutachtern widersprochen wurde“. Im Übrigen seien bei den vom APWPT geforderten 1,4 Milliarden Euro noch nicht mal alle Kosten – wie beispielsweise Installationskosten – berücksichtigt worden, bemerkt Fehr. Es sei davon auszugehen, dass betroffene Anwender allein in Deutschland mehr als 3 Milliarden Euro aufwenden müssten, um ihre Mikrofonanlagen komplett zu ersetzen.
Neben den Fernsehveranstaltern, die Störungen durch benachbarten Mobilfunk befürchten, sind besonders die Drahtlos-Anwender von der Frequenzneuordnung im Rahmen der Digitalen Dividende betroffen. So dürfen Drahtlos-Mikrofone und -Kopfhörer ab 2015 nicht mehr auf ihren angestammten Frequenzen senden. Die Umstellung oder Neuanschaffung der Geräte für den neuen Frequenzbereich 470-790 Megahertz müssen die meisten Anwender deutlich vor diesem Termin einplanen und vorfinanzieren. Besonders die nicht so finanzstarken Nutzer von Drahtlos-Frequenzen – wie beispielsweise Kulturbetriebe – haben mit dem Umzug in den neuen Frequenzbereich große Sorgen. Deshalb wurde schon bald nach der Versteigerung der Digitalen Dividende die Forderung nach einer Entschädigung laut. Doch entgegen seiner Zusage, die Drahtlos-Anwender angemessen zu entschädigen, zeigt sich der Bund bisher wenig kompromissbereit.