Dramatische Amok- und Terror-Akte haben Deutschland im Sommer bewegt. Im Nachhinein ist auch eine intensive Debatte über die Berichterstattung der Medien geführt worden. So sind etwa beim Bürgerportal der Medienanstalten, www.programmbeschwerde.de, „nach dem Amoklauf von München etliche Beschwerden von Fernsehzuschauern eingegangen, die sich sowohl auf die Inhalte als auch auf die Art und Weise der Berichterstattung im privaten wie auch öffentlich-rechtlichen TV beziehen“, berichtet Siegfried Schneider, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), dem Fachdebattenportal Meinungsbarometer.info. Man werde jeder einzelnen Beschwerde zu privaten Programmen nachgehen, die anderen Beschwerden wurden an die jeweiligen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weitergeleitet. Zudem werde grundsätzlich über die Standards der Berichterstattung im Fernsehen diskutiert. Schließlich habe München eindrücklich gezeigt, wie Live-Berichterstattung an ihre Grenzen stoßen kann, wenn bestätigte Informationen fehlen und man nur spekulieren kann.
Die Diskussion wird nicht nur bei Medienwächtern geführt, auch die Wissenschaft befasst sich intensiv mit dem Thema. „Derzeit werden entsprechende Medienempfehlungen zur Berichterstattung über Amokläufe und terroristische Anschläge in einem internationalen Team erarbeitet“, sagen die Experten Prof. Dr. Thomas Niederkrotenthaler und Prof. Dr. Benedikt Till von der Medizinischen Universität Wien. Noch in diesem Jahr könnten die Medienempfehlungen fertig gestellt werden. Eines ist schon klar: Bei Amokläufen soll dem Täter keine Plattform für sein Handeln gegeben werden. „Wir müssen davon ausgehen, dass ein bedeutsamer Faktor der zugrunde liegenden Motivation der Täter auch in der Erlangung einer extremen medialen Aufmerksamkeit zu finden ist.“
Auch um die Gefahr von Nachahmungshandlungen zu reduzieren, empfehlen die Forscher, in der Berichterstattung auf Details zur Person des Täters zu verzichten. „Hierzu gehören zum Beispiel Bilder des Täters, Botschaften über dessen Weltbild bzw. Manifeste, Postings in sozialen Netzwerken sowie vereinfachende Erklärungen für die Taten.“
Gerade die zunehmende Verwendung von Bildmaterial, von privaten Smartphone-Kameras bereitet auch dem DLM-Vorsitzenden Sorgen. „Dies ist im Hinblick auf den Jugendschutz sowie den Schutz der Menschenwürde relevant: Sofern Angebote gezeigt werden, die Kinder oder Jugendliche beeinträchtigen können, muss dafür Sorge getragen werden, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Angebote, die gegen die Menschenwürde verstoßen, sind dagegen absolut unzulässig.“
Auch in der Praxis wird die eigene Arbeit intensiv reflektiert. Für Michael Busch, Vorsitzender Bayerischer Journalisten-Verband e.V. betont, dass die Regeln des Pressekodex‘ als Grundlage eines Qualitätsjournalismus selbstverständlich auch in solchen Ausnahmesituationen gelten. „Es sollte vor allem Information geliefert werden, die belegt ist und überprüft wurde. Eine Verdachtsberichterstattung, sollte sie aus welchen Gründen auch immer sein müssen (kann nur eine Ausnahme sein), ist als solche zu kennzeichnen.“ Ein Risiko sieht er bei den Trittbrettfahrern in sozialen Medien. „München hat gezeigt, dass bereits ein Tweed ausreichte, um auf mehreren Kanälen zitiert zu werden.“ Wenn es dann in dem Tweed um weitere angebliche Anschläge gehe, könne der Trittbrettfahrer eine kurze Zeit seinen medialen Auftritt genießen „Das kann durch saubere Arbeit des Journalisten sicher verhindert werden.“