Die Sommerfestspielsaison der Freilufttheater hat gerade bekommen. Wie störungsfrei können die Kulturschaffenden in Bezug auf die Drahtlostechnik in diesem Jahr arbeiten?
Nach einer Abfrage unseres Verbandes sind durch die in diesem Jahr durchgeführten Frequenzänderungen im Bereich von 690 – 794 MHz relativ wenige Freilichtbühnen von einer Störung betroffen.
Über welche Störpotentiale klagen die Freilufttheater und was machen sie dagegen?
Ganz zwangsläufig müssen die von Störungen betroffenen Freilichtbühnen ihre Geräteeinheiten ersetzen oder -falls technisch möglich- umrüsten lassen. Das ist leider nicht nur mit einem enormen Arbeitsaufwand verbunden sondern zwingt die Bühnen zu nicht geplanten hohen finanziellen Aufwendungen.
Welche Forderungen hat Ihr Verband an die Bundespolitik, damit die Drahtlosanwender ihr Funkspektrum dauerhaft behalten? Würde bsw. ein Bundesgesetz zum Schutz der Drahtlosanwender im Bereich des Kulturbetriebs helfen?
Der Verband Deutscher Freilichtbühnen steht mit seiner Forderung auf Bestandsgarantie für bereits zugeteilte Frequenzen nicht allein. Alle Nutzer von drahtloser Mikrofontechnik benötigen Planungssicherheit. Eine gesetzliche (Sonder-)Regelung für Kulturbetriebe wäre sicherlich sehr hilfreich.
Ende Mai ist das neue Antennenfernsehen DVB-T2 gestartet. Welche Auswirkungen hat die Fernsehterrestrik auf die Funktechnik? Vor allem der Simulcastbetrieb von DVB-T und DVB-T2 auf die Drahtlosanwender?
Die Berührungen mit der Fernsehterrestrik sind für unsere Bühnen ja nicht neu. Ein Ausweichen war aber in der Vergangenheit meist möglich. Bei einigen Bühnen sind in den letzten Wochen Störungen durch DVB-T2 festgestellt worden. Welche Ausmaße das letztendlich insgesamt annimmt und wie stark unsere Bühnen betroffen sind, kann nach unserm Kenntnisstand noch nicht konkret beurteilt werden.