Wenn die bislang analoge terrestrische Verbreitung des Fernsehens in den nächsten Jahren vollständig auf digital umgestellt wird, werden Frequenzen frei. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Frequenzen des so genannten UHF-Bereiches, also die Fernsehkanäle 21 bis 69 im Frequenzbereich 470 bis 862 MHz. Die Weltfunkkonferenz hatte Ende 2007 für den Frequenz Teilbereich 790 bis 862 MHz, also die Kanäle 61 bis 69, eine gemeinsame Zuweisung an Rundfunker wie Mobilfunker vorgesehen. Während einige europäische Staaten ihre nationale Verfahrensweise bereits vorgelegt haben, hat sich Deutschland bei der Umwidmung der neun oberen Kanäle und der Zuweisung der so genannten digitalen Dividende noch nicht festgelegt. Stattdessen ist ein öffentlichkeitswirksamer Streit zwischen Rundfunkanbietern und Mobilfunkdienstleistern entbrannt, in dem sich nun auch eine weitere Interessengruppe zu Wort meldet. Die Nutzer von drahtloser Funkübertragung, das heißt Veranstalter und Techniker, die bei Großveranstaltungen, Live-Events und Fernsehshows drahtlose Mikrofone einsetzen. Sie befürchten, bei der Neuverteilung der Frequenzen, die durch die Umstellung auf Digital-TV frei werden, nicht bedacht zu werden. Kampflos will die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) das UHF-Band aber nicht aufgeben. Sie hat daher ein internationales Forum mit dem Titel PMSE (Programm Making and Special Events) ins Leben gerufen. Doch der Vorsitzende des DKE-Arbeitskreises „Professionelle Funkmikrofone“, Michael Fehr, befürchtet einen Kampf David gegen Goliath. Denn „während die Interessenten an der Umwidmung bestehender Frequenznutzung gut aufgestellt und überaus potent sind, sind die etablierten, sekundären Frequenznutzer ohne Lobby.“ Angesichts des drohenden Aus für Drahtlos-Mikrofone hinterfragt der Verband für professionelle drahtlose Produktionstechnologie(Association of Professional Wireless Production Technology) den Begriff „Digitale Dividende“ kritisch und befürchtet einen Kulturverlust, sollten die Arbeitsfrequenzen für Funkmikrofone und Rückstrecken eingeschränkt werden.
Am Ende wird die Bundesnetzagentur in Bonn entscheiden, wer welche Frequenz nutzen darf. Präsident Matthias Kurth spricht sichfür ein friedliches Nebeneinander der Marktteilnehmer aus. Und dies will er auch im anstehenden Prozedere durchsetzen, ohne dass bislang Details bekannt sind. „Da wir aber erst am Anfang einer Entwicklung stehen, ist die endgültige technische Lösung ohnehin noch offen“, sagte Kurth jüngst in einem Zeitungsinterview.
Ob eine Versteigerung - wie seinerzeit bei UMTS erfolgt - sinnvoll ist, lässt er offen: „Diese Frage wird sich zu gegebener Zeit beantworten, wenn aus den technischen und regulatorischen Rahmenbedingungen hervorgeht, für welches Frequenzvergabeverfahren die Voraussetzungen nach dem Telekommunikationsgesetz vorliegen bzw. welches Vergabeverfahren am ehesten geeignet ist, die dann feststehenden Regulierungsziele zu erreichen“, so Kurth.