NRW will ein Werbeverbot bei ARD und ZDF erwirken. Unterstützen Sie diesen Vorstoß?
Berlin hat nie zu den Befürwortern eines Ausschlusses von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehört. Das liegt an grundsätzlichen Überlegungen, aber auch an der besonderen Betroffenheit des Rundfunk Berlin-Brandenburg als kleiner Rundfunkanstalt. Der Gesetzgeber ist bei den geltenden Festlegungen davon ausgegangen, dass die gemischte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Wesentlichen aus dem Rundfunkbeitrag und nur zu einem kleinen Teil aus Werbung Sinn macht. Der Rundfunkbeitrag sichert den finanziellen Grundstock der Programme und der Werbeanteil bringt eine finanzielle Entlastung für den Rundfunkbeitrag, ohne das Gesamterscheinungsbild wesentlich zu berühren. Mit der Werbefreiheit von Deutschlandradio und der Dritten Programme der ARD gilt für die Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bereits eine abgestufte Regelung, und die Sponsoringmöglichkeiten bei ARD und ZDF sind damit reduziert. Ferner besteht seit Ende 2008 unter den Ländern die Verabredung, nach Einführung des neuen Rundfunkbeitrags 2013 weitere Einschränkungen bei Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ergebnisoffen zu prüfen. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten hat dazu 2014 ein Sondergutachten veröffentlicht, das Handlungsmöglichkeiten beleuchtet und das einen monatlicher Kompensationsbetrag in Höhe von 1,26 Euro beim Rundfunkbeitrag für einen vollständigen Verzicht auf Werbung und Sponsoring beziffert.
Geplant ist nach den Überlegungen aus NRW ein stufenweises Ausschleichen aus Werbung und Sponsoring für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Inwieweit sind die Ideen aus NRW rundfunkrechtlich und politisch überhaupt durchführbar?
Jede Veränderung des derzeitigen Umfangs von Werbung und Sponsoring im bundesweiten öffentlich-rechtlichen Rundfunk setzt eine Veränderung des geltenden Rundfunkstaatsvertrages voraus. Das ist einerseits rechtlich möglich, erfordert andererseits aber eine entsprechende politische Einigung aller 16 Länder.
NRW will sogar ein bundesweites Werbeverbot erwirken. Ein Eingriff in die Hoheit der Länder?
Das Rundfunkrecht fällt nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in die Zuständigkeit der Länder. Wollen die Länder bundesweit einheitliche Regelungen schaffen, dann schließen sie dazu Staatsverträge, im konkreten Fall geht es also um den Rundfunkstaatsvertrag. Kein Land kann einen solchen Staatsvertrag einseitig verändern, das erfordert vielmehr die Zustimmung aller 16 Länder.
Würden Sie gegebenenfalls einen Alleingang in Bezug auf die Werberegelung wagen?
Da Berlin keinen Bedarf für eine Veränderung der geltenden Regelungen sieht, stellt sich für uns diese Frage nicht. Und Alleingänge sind bezogen auf staatsvertragliche Regelungen ohnehin ausgeschlossen.