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Bericht

Alles Kakophonie im Neuland?

MDR startet 3-Stufen-Test für Online-Angebot - Private sehen Lücken

KI.KA.de auf dem Prüfstand Quelle: KI.KA/Feske 30.01.2009

Gemeinhin gilt der Test als Kernstück, um den Telemedienauftrag der Öffentlich-Rechtlichen zu konkretisieren. Kurz gefasst beinhaltet er das: alle künftigen neuen oder veränderten öffentlich-rechtlichen Onlineangebote müssen den Rundfunkräten vorgelegt werden. Sie müssen sich die Meinung von Gutachtern und Dritten einholen, die Gremien entscheiden mit 2/3-Mehrheit und haben ihre begründete Entscheidung im Internet zu veröffentlichen. Nach dem 31.05.2009 haben alle Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender den Test zu durchlaufen. Das soll Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil von Privatsendern verhindern.
„Die Rundfunkanstalten müssen gegenüber ihren zuständigen Gremien vor dem Start eines neuen oder veränderten Telemedienangebotes darlegen, inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht“, sagt Dr. Karl-Heinz Ducke, Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates. Außerdem solle deutlich werden, in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beitragen werde und welcher finanzielle Aufwand erforderlich sei. „Dabei sind Qualität und Quantität der vorhandenen frei zugänglichen Angebote und marktrelevante Auswirkungen des geplanten Angebotes ebenso zu berücksichtigen wie die meinungsbildende Funktion angesichts der schon vorhandenen - auch öffentlich-rechtlichen - Angebote“, erklärt Dr. Karl-Heinz Ducke. Die Gutachten für die KI.KA-Angebote stellt ein Bonner Unternehmen zusammen. Sie sollen bis zum 10. Februar vorliegen. „Der Rundfunkrat des MDR wartet die Stellungnahmen Dritter und das Ergebnis des Gutachters ab, unterrichtet darüber ARD und ZDF und bittet die Gremien und den Intendanten um Stellungnahme“, beschreibt der Rundfunkratsvorsitzende Ducke das Vorgehen. All diese Meinungen und die Gutachten würden dann durch den Rundfunkrat bewertet, der am Ende über die Genehmigung entscheide.
„Die Einbeziehung externer und wirklich unabhängiger Gutachter ist positiv zu bewerten, da dadurch eine unabhängige Marktexpertise in die Verfahren einfließt“, urteilt die Geschäftsführerin des Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), Ursula K. Adelt. Allerdings sollten die Gutachter nicht nur den marktlichen, sondern auch den publizistischen Wettbewerb prüfen. Generell könnten 3-Stufen- Tests deutlich preiswerter sein, wenn es ein einheitliches und effizienteres Verfahren gebe. Für die Tests bei ARD und ZDF sieht der VPRT dringenden Nachbesserungsbedarf. Neben einheitlichen Richtlinien verlangt er unabhängigen Sachverstand in die Tests einzubinden, verbindliche Beschwerde- und Anhörungsrechte für betroffene Marktteilnehmer zu definieren und das Verfahren in allen Schritten transparent zu machen. „Erste Ansätze dazu finden sich im Staatsvertrag“, meint die Verbands-Geschäftsführerin. Für die laufenden Tests von MDR und NDR sieht sie aber keine Rechtsgrundlage, weil der 12. Rundfunkstaatsvertrag noch gar nicht in Kraft getreten sei. Zudem befürchtet der VPRT erhebliche Auswirkungen auf die Angebote privater Wettbewerber. Ursula K. Adelts Fazit lautet: „Wir hoffen, dass die Länder bei der Ausgestaltung der Regeln für den 3-Stufen-Test darauf Einfluss nehmen, die sich heute abzeichnende Kakophonie unterschiedlicher Modelle zu beenden und die Anstalten auf ein effizientes, transparentes und einheitliches Verfahren zu verpflichten sowie wesentliche Grundmängel in den Tests erkennen und beheben.“

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