Telemedizinische Angebote und sogenannte digitale Helfer sollen verstärkt in der Pflege eingesetzt werden. Wo liegen die wichtigsten Vorteile digitaler Tools in der Pflege?
Das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) enthält eine gesetzliche Verankerung der sogenannten digitalen Pflegeanwendungen (DiPAs), die Pflegebedürftige in ihrem häuslichen Umfeld nutzen können. Hierunter fallen beispielsweise digitale Unterstützungsangebote, die im Bereich der Erhaltung der Mobilität oder bei Demenz eingesetzt werden, oder Apps, beispielsweise zur Sturzerkennung oder zur Medikamentenerinnerung. Der bpa begrüßt den Einsatz digitaler Pflegeanwendungen, da diese ein zusätzliches, modernes Instrument für eine umfassende Versorgung werden können. Verschlechterungen des Gesundheitszustandes könnten damit schneller entdeckt werden oder auch unnötige Krankenhauseinweisungen vermieden werden. Der bpa wird die Einführung der DiPAs begleiten und über neue digitale Angebote und den weiteren Verlauf informieren.
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Die Verarbeitung der Gesundheitsdaten soll effizienter und dabei sicher erfolgen. Wie bewerten Sie die geplanten Regeln diesbezüglich?
Eine effizientere und sichere Verarbeitung der Gesundheitsdaten kann nur erfolgen, wenn die Pflegefachkraft einen zentralen Zugriff auf alle wichtigen Gesundheitsdaten hat. Die Telematikinfrastruktur muss dafür sorgen, dass Medienbrüche wegfallen und alle Akteure des Gesundheitswesens miteinander digital vernetzt werden. Ab dem 1.07.2021 können Pflegeinrichtungen eine Anbindung beantragen.
Auch die sog. digitalen Helfer sollten bei dem Ausbau der Telematikinfrastruktur für die Pflege eingebunden werden. Wenig hilfreich wäre, mit den DiPAs zusätzliche Informationsquellen zu schaffen, die dann bei der Verarbeitung aller Gesamtdaten zum Gesundheitszustand und zur Versorgung unberücksichtigt blieben.
Digitale Tools können langfristig Geld sparen, verursachen aber häufig zunächst Kosten für die Implementierung. Wie lassen sich diese finanzieren?
Ein Nachteil ist, dass die DiPAs bei der Finanzierung nicht wie die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) behandelt werden, sondern immer nach Einzelfall eine Erstattung beantragt werden müsste. Hier gibt es erheblichen Anpassungsbedarf. Weitere digitale Instrumente werden zu neuen pflegerischen Unterstützungsleistungen führen, die dann auch vergütet werden müssen.
Der bpa setzt sich für eine verlässliche Finanzierung ein, die übrigens auch schon für die Implementierung notwendig ist. Ein Beispiel hierfür ist der Digitalisierungszuschuss, bei dem die Pflegeeinrichtung eine Förderung von 40 Prozent bei Gesamtkosten von bis zu 30.000 € erhält.
Die digitale Transformation erfordert auch Knowhow bei den Beschäftigten. Was muss diesbezüglich bei der Aus- und Weiterbildung geschehen?
Der bpa bietet seinen Mitgliedern in allen Bundesländern umfassende Seminarangebote zu sämtlichen Themen der digitalen Transformation an. Eine in 2019 durchgeführte bundesweite Umfrage des bpa zum Stand der Umsetzung der Digitalisierung hat gezeigt, dass die Pflege sich den Themen aktiv stellt. Insbesondere die jüngeren Beschäftigten sind den Umgang mit Apps und Portalen gewohnt und können dies leicht in der Praxis umsetzen. Noch fehlt aber eine einheitliche finanzielle Unterstützung bei der digitalen Transformation sowie anwenderfreundliche Softwarelösungen. Die Industrie ist gefordert, ihre Lösungen auch dem Bedarf der Pflege anzupassen und Lösungen anzubieten, damit die im Gesetz geforderten Ziele umgesetzt werden können.