Im Sommer tritt eine EU-Verordnung in Kraft, nach der E-Autos sicherheitshalber Geräusche machen sollen – inwieweit ist Ihr Unternehmen auf die neuen Regeln vorbereitet?
Die Bedeutung des Fahrsounds bei Elektro- und Hybridfahrzeugen für die Wahrnehmbarkeit und Verkehrssicherheit bei niedrigen Geschwindigkeiten wurde bei der BMW Group bereits in der frühen Entwicklung erkannt. Aus diesem Grund wurde ein System entwickelt, um diese Fahrzeuge mit einem markentypischen Sound ausstatten zu können. Unser akustischer Fußgängerschutz ist bereits seit 2013 in Europa optional erhältlich.
Im Hinblick auf die AVAS-Gesetzgebung wurde der Klang unseres akustischen Fußgängerschutzes überarbeitet. Ziel in der Entwicklung war es, die wichtige Warnfunktion zu erfüllen, ohne Passanten zu stören. Gleichzeitig soll der Kunde im Fahrzeug weiterhin hohen Akustik-Komfort genießen.
Erstmals kommt der neue Sound im neuen BMW 745e zum Einsatz und wird nun gemäß der gesetzlichen Vorgaben sukzessive auf die kommenden Fahrzeuge ausgerollt.
In Europa sollen die Geräusche bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h auf E-Autos aufmerksam machen, in den USA sind es 30 km/h. Wie bewerten Sie die EU-Vorgabe im Vergleich?
Ab ca. 25 km/h liegen die Geräuschemissionen eines lautlosen Elektrofahrzeugs aufgrund der Wind- und Abrollgeräusche in etwa auf dem gleichen Niveau wie bei einem Verbrenner. Die jeweils gültigen, nationalen Gesetzgebungen erfüllen wir vollumfänglich. In den USA sieht die Gesetzgebung eine höhere Lautstärke vor. Wir sind überzeugt, dass unser akustischer Fußgängerschutz sowohl in den USA als auch in den europäischen Ländern die wichtige Warnfunktion erfüllt und gleichzeitig einen Klang hat, der sich positiv auf die Markenwahrnehmung unserer Fahrzeuge auswirkt.
Die Geräusche sollen mit denen eines Verbrennungsmotors vergleichbar sein, sind aber nicht näher spezifiziert. Auf welche Sounds setzen Sie?
Für uns ist das Thema ja nicht völlig neu. Schon für den Launch des BMW i3 in 2013 haben wir die erste Ausprägung unseres akustischen Fußgängerschutzes entwickelt, der dann als Sonderausstattung in Europa erhältlich war. Die EU-Verordnung über AVAS-Systeme – AVAS steht für Acoustic Vehicle Alerting Systems – gibt für die Entwicklung des neuen Sounds einige Faktoren vor, wie z. B. den maximalen Schalldruck und die Minimallautstärke bestimmter Frequenzbänder bei definierten Geschwindigkeiten, die abzudecken sind. Wir haben früh Versuche mit dem bayrischen Blindenverband durchgeführt, um maximale Wahrnehmbarkeit bei minimaler Schallemission zu erreichen. Innerhalb dieses Rahmens haben wir die Gestaltungsmöglichkeiten bestmöglich genutzt, um einen markentypischen Klang zu erzeugen. So zeichnet er sich durch eine substanzielle Tiefe aus, die elegant und umarmend wirkt. Damit strahlt das Fahrzeug Sicherheit und Präsenz aus. Ganz entscheidend ist, dass der Klang zum Auftritt eines BMW passt.
Verlieren E-Autos aus Ihrer Sicht durch den Geräuschzwang einen Marktvorteil gegenüber Autos mit Verbrennungsmotoren?
Im Gegenteil. Der Klang des akustischen Fußgängerschutzes kann neben der wichtigen Warnfunktion auch begeisternd und elektrisierend auf Passanten wirken und Interesse oder sogar einen Kaufwunsch hervorrufen. Auch mit dem akustischen Fußgängerschutz liegt die Lautstärke eines elektrisch fahrenden BMW weiterhin unter der eines verbrennungsmotorisch betriebenen Fahrzeugs.
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