Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt verteilt 630 Millionen an die Länder für den Breitband-Ausbau. Reicht das Geld?
Nein. Legt man beispielsweise die Ergebnisse der seitens des Bundes beauftragten Studie des TÜV Rheinland von 2013 zugrunde, so betragen allein die Kosten für einen flächendeckenden Breitbandausbau mit 50 Mbit/s unter Berücksichtigung aller verfügbaren Technologien rund 20 Mrd. EUR. Der Großteil der Kosten von rund 8 Mrd. EUR fällt dabei für die Versorgung der am schwierigsten zu erreichenden 5% der Haushalte an. Verzichtet man bei der Betrachtung auf funkgestützte Lösungen, sind die Kosten nochmals deutlich höher. Diese Haushalte liegen in Gebieten in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau auch in Zukunft nicht rentabel sein wird. Der stetig steigende Bedarf zur Übertragung riesiger Datenmengen wird zukünftig aber selbst bei der 50 Mbit/s-Schwelle nicht Halt machen.
Zur Verwendung der Mittel gibt es bislang noch keine abschließende Entscheidung, da die die konkreten Inhalte des angekündigten Bundesprogramms leider noch immer nicht bekannt sind. Die Länder fordern vom Bund seit langem eine mit ihren Programmen abgestimmte Strategie. Leider herrschte bislang ein weitgehendes Abstimmungsvakuum. Zum beabsichtigten Bundesprogramm wurden erst vor wenigen Wochen - und das überwiegend mündlich - einige Rahmeninformationen gegeben. Die Länder müssen ihre Maßnahmen aber auf das Programm des Bundes abstimmen. Selbstverständlich wird der Erlös in allererster Linie für die Verbesserung der Breitbandinfrastruktur eingesetzt werden. Angesichts der Bedeutung der Digitalisierung für Wirtschaft ist aber auch nicht ausschlossen, dass Gelder auch für andere Zwecke der Digitalisierung zum Einsatz kommen können.
Wie sieht es derzeit mit der Breitband-Versorgung in Ihrem Bundesland aus? Wann ist mit einer flächendeckenden Versorgung zu rechnen?
Da der Wettbewerb der Netzanbieter alleine die bestehende quantitative und qualitative Unterversorgung des Flächenlandes Brandenburg mit hochleistungsfähigem Internet nicht beseitigen kann, hat sich die Landesregierung schon in der letzten Legislaturperiode dazu entschlossen, die Errichtung einer glasfaserbasierten Breitband-Infrastruktur auf der Grundlage des Entwicklungskonzeptes Brandenburg Glasfaser 2020 zu fördern. Das Programm wird von Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE) in Zusammenarbeit der Investitionsbank des Landes Brandenburg konsequent und erfolgreich umgesetzt und leistet einen wichtigen Beitrag zur Realisierung des Verfassungsanspruchs, gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilen des Landes zu schaffen. Mit dem Förderprogramm „Entwicklungskonzept Brandenburg – Glasfaser 2020“ sind bei einer Auffangschwelle < 6 Mbit/s technologieneutral NGA-Projekte (Next Generation Access) ausgeschrieben worden und werden gegenwärtig flächendeckend umgesetzt. Standorte, die durch im Wettbewerb stehende Anbieter mit breitbandigem Internet wirtschaftlich erschlossen werden können, werden dem Markt überlassen. Auf die Kommunen kommen keine finanziellen Beteiligungen zu. Bis Ende 2015 wird in den Fördergebieten, die bislang über weniger als 6 Mbit/s im Download verfügten, eine flächendeckende Netzabdeckung mit breitbandigen Internet nach NGA-Vorgabe zur Verfügung stehen.
Mit der Versteigerung gingen auch Entschädigungszahlungen beispielsweise für die Betreiber von drahtlosen Mikrofon-Anlagen einher. Wie sehr war Ihr Land davon betroffen?
Das MWE hat darüber keine Kenntnis. Das Entschädigungsverfahren ist Angelegenheit des Bundes.
Nach Medienberichten plant die CDU einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet einzuführen. Wie stehen Sie zu dem Vorhaben?
Auch die SPD hatte auf ihrem Bundesparteitag 2011 einen Antrag beschlossen, in dem es heißt: "Die SPD kämpft daher für das Recht auf einen Hochgeschwindigkeitszugang für alle." Alle wissen aber: Das Problem sind die hohen Kosten. Sofern der Bund eine angemessene Finanzierung bereitstellt ist ein grundsätzlich Rechtsanspruch zu begrüßen. Aus eigener Kraft können die Länder die Mammutaufgabe jedoch nicht stemmen.