Nach Medienberichten sollen nach dem künftigen Medienstaatsvertrag Web-Video-Kanäle bis zu einer Relevanzschwelle anmeldepflichtig und darüber zulassungspflichtig werden. Wie viel Regulierung brauchen Web-Video-Anbieter?
Wichtig ist in erster Linie, dass gleiche Bedingungen für vergleichbare Angebote gelten – und keine „Absenderregulierung". Wir hätten uns in diesem Bereich allerdings eher einer Deregulierung aller Anbieter im Sinne einer Anzeigepflicht vorstellen können.
Die Werberegeln für klassische TV-Sender sollen gelockert werden, etwa bei Kinderprogrammen. Was würden die neuen Regeln für Anbieter und Zuschauer bedeuten?
In welchem Umfang hier tatsächlich liberalisiert wird, bleibt abzuwarten. Sicher ist, dass hochwertiges Kinderprogramm im privaten Markt refinanziert werden muss. Dafür sollte der Gesetzgeber die entsprechenden Voraussetzungen schaffen, etwa durch Möglichkeiten für Unterbrecherwerbung oder Sponsoring.
Plattformen wie YouTube oder Facebook sollen als "Medienintermediäre" die Inhalteanbieter nicht diskriminieren dürfen und Angebote hervorheben, die in besonderem Maße die Meinungs- und Angebotsvielfalt fördern. Wie lässt sich das effektiv sicherstellen?
Zu diesem Thema hat es eine intensive Debatte gegeben. Die Länder müssen den Rahmen und die Prinzipien setzen, die konkrete Ausführung und Überwachung wird dann durch die Landesmedienanstalten festgelegt. Hierzu werden wir uns intensiv einbringen. Die Zielstellung der Nichtdiskriminierung und einer besseren Auffindbarkeit für gesellschaftlich erwünschte Inhalte ist zu begrüßen.
Sogenannte "Social Bots" sollen künftig markiert werden. Wie sollte das konkret umgesetzt werden?
Automatisiert erstellte Inhalte sollen kenntlich gemacht werden. Für diese Kennzeichnung sollen die betreffenden Medienintermediäre Sorge tragen. Wie dies genau geschehen soll, wird nach unserer Kenntnis nicht im Einzelnen festgelegt.
Auch aufgrund europäischer Vorgaben soll der Medienstaatsvertrag bald verabschiedet werden. Was sollte aus Ihrer Sicht in der endgültigen Fassung unbedingt noch stehen?
Die Länder sollten die Chance nutzen, zeitnah einen Medienstaatsvertrag auf den Weg zu bringen, der auch die Vorgaben der AVMD-Richtlinie zur Werbeliberalisierung 1:1 nach den EU-Vorgaben umsetzt. Daneben liegen unsere Prioritäten auf den Bestimmungen zum Signalschutz gegen Überblendungen Dritter, auch im Falle von Empfehlungen, sowie auf der besonderen Auffindbarkeit von „Public Value"-Inhalten, etwa von Programmen mit Regionalfenstern oder Nachrichtenageboten.
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