Die Abschaffung oder Lockerung der Sieben-Tage-Regel wird diskutiert. Was ist der Standpunkt der ARD in dieser Frage?
Die ARD würde es begrüßen, wenn die 7-Tage-Regelung fiele und dadurch die Onlineregulierung insgesamt flexibler würde. Bei dem Jugendangebot von ARD und ZDF wird es derartige Restriktionen nicht geben.
Allerdings ist es auch heute schon so, dass wir viele Inhalte in unseren Mediatheken länger als sieben Tage anbieten. So sind beispielsweise die 20-Uhr-Ausgaben der Tagesschau zeitlich unbegrenzt abrufbar. Dies ist deshalb so, weil die entsprechenden Telemedienkonzepte unterschiedliche Verweildauern für unsere Inhalte vorsehen.
Schon jetzt kann die Frist für Themen aus Politik und Zeitgeschichte sowie Bildung und Kultur verlängert werden. Wäre es eine Alternative, die Ausnahmen von der 7-Tage-Regel auszuweiten?
Die Regelung im Rundfunkstaatsvertrag, die eine Verweildauer von 7 Tagen vorsieht, ist aufgrund der Verweildauerkonzepte keine Regel, zu der vereinzelte Ausnahmen bestehen. Viele Inhalte können auch mehrere Monate und teilweise sogar unbegrenzt abgerufen werden. Die Verweildauern orientieren sich insbesondere an den Bedürfnissen der Nutzer_innen und an Kriterien wie der der journalistisch-redaktionellen Veranlassung, aber auch an anderen rechtlichen Vorgaben. In manchen Fällen liegen auch die Rechte nicht für längere Bereitstellungen im Internet vor.
Gäbe es die 7-Tage-Regelung nicht, würde es nicht sogleich dazu führen, dass alle Beiträge unbegrenzt abrufbar wären. Eben weil wir häufig die dafür erforderlichen Rechte nicht haben. Letztlich ist die Abschaffung oder Modifizierung der 7-Tage-Regelung aber eine Entscheidung der Politik, die eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages vornehmen müsste.
In den privaten Videoplattformen sind TV-Beiträge oft nach einer Woche gegen Gebühr abrufbar. Wäre das ein vorstellbares Modell auch für öffentlich-rechtliche Mediatheken?
Ziel ist es, unsere Inhalte für jeden zur Verfügung zu stellen. Daher sind die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, also Fernsehen, Hörfunk und Online, frei abrufbar. Ein weiteres Entgelt wird in den Mediatheken nicht erhoben. Der Rundfunkstaatsvertrag kennt allerdings die Möglichkeit, Programmvermögen auch kommerziell auszuwerten (z. B. durch Tatort DVD`s). Dies darf aber nur über Tochtergesellschaften erfolgen. In unseren Mediatheken findet keine kommerzielle Verwertung unserer Inhalte statt.
In einer Umfrage unter den ARD-Anstalten haben die Verantwortlichen betont, dass regionale und aktuelle Themen besonders gut abgerufen werden. Für welche Inhalte wäre eine Lockerung der 7-Tage-Regel besonders wichtig?
In der Tat ist es so, dass regionale und aktuelle Themen sowie Dokumentationen beliebt sind und besonders häufig abgerufen werden. Eine längere Verweildauer könnte unter anderem dafür sorgen, dass aktuelle Sendungen, etwa Nachrichten und Zeitgeschehen, für Zuschauerinnen und Zuschauer länger im Netz verfügbar gemacht werden. Tatsächlich gibt es dazu immer wieder entsprechende Nachfragen. Eine längere Verfügbarkeit würde aus unserer Sicht positiv aufgenommen werden.
In einer gemeinsamen Erklärung fordern Produzenten-Verbände zusätzliches Geld aus der Rundfunkgebühr im Falle der Abschaffung oder Lockerung der 7-Tage-Regel. Wie stehen Sie zu dieser Forderung?
Soweit sich diese Forderung auf solche Fälle im Auftragsproduktionsbereich bezieht, in denen die Sender die Entstehung der später gesendeten Inhalte durch ihre Auftragserteilung initiieren und deren Herstellung finanzieren, gehen die Sender von dem Prinzip "Rights follow the risk" aus Das bedeutet, dass die Rechte an der von ihnen voll finanzierten Produktionen dem Auftrag gebenden Sender zustehen. Da der Rundfunkauftrag sowohl die lineare wie auch die non-lineare Verbreitung abdeckt und aus einem einheitlichen Beitragsaufkommen finanziert wird, besteht keine Veranlassung, hier zwischen diesen beiden Bereichen zu unterschieden. In aller Regel werden die Zuschauer einen bestimmten Inhalt nur auf dem einen oder dem anderen Wege konsumieren, so dass sich die Nutzungsintensität im Wesentlichen nicht verändert. Auch haben die Sendeunternehmen in der Vergangenheit Rückgänge in ihren Reichweiten, etwa nach Hinzukommen der privaten Veranstalter, nicht zum Anlass genommen, die übliche Sendevergütung einzuschränken.
Anders stellt sich die Situation dar, wenn - wie im Bereich der Förder- oder Koproduktion - Drittmittel der Fördereinrichtungen oder des Produzenten involviert sind und diese sich hiermit an den angesprochenen Finanzierungsrisiken beteiligen und entsprechend Rechte verbleiben. Hier gilt es durch Absprachen sachgerechte Abgrenzungen sicherzustellen, dass Produzenten in der Lage sind, ihren Finanzierungsanteil auch zu refinanzieren. Die Sender haben hierzu bspw. mit der Produzentenallianz sog. "Eckpunkte" für die Vertragsgestaltung abgeschlossen.
Abschließend möchte ich erwähnen, dass höhere Vergütungen und damit höhere Herstellungskosten auch dazu führen würde, dass sich die Aufträge insgesamt verringern würden, wenn den Sendern nicht zeitgleich mehr Geld zur Verfügung gestellt wird.