Die Abschaffung der Sieben-Tage-Regelung wird diskutiert. Wie steht Ihr Verband zu dieser Forderung?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich nüchtern betrachtet leider eher um eine politische Phantomdiskussion handelt, denn schließlich wurde der eigentliche „Sündenfall“ bereits bei der bisherigen Ausgestaltung der nur so genannten Sieben-Tage-Regelung begangen. In Folge der unterschiedlichen, den jeweiligen Dreistufentest absolvierten Telemedienkonzepte des ZDF und der ARD-Anstalten gibt es faktisch schon heute in weiten Teilen viel längere Verweildauern in den Mediatheken als lediglich die ominösen sieben Tage. Tatsächlich können die meisten Programme schon jetzt über viele Monate, wenn nicht sogar Jahre dort eingestellt werden, ohne dass Urheber und Produzenten auch nur annähernd angemessen dafür vergütet würden.
Die bestehenden Fristen ohne vertretbare finanzielle Kompensation zukünftig völlig fallen zu lassen, würde eine ohnehin schon unbefriedigende Situation damit nur noch weiter verschlimmern. Darin ist sich der Film und Medienverband NRW mit den anderen bundesdeutschen Produzentenverbänden und allen relevanten berufsständischen Vereinigungen einig.
In einer gemeinsamen Erklärung mit anderen Verbänden werden Einnahmeverluste etwa aus der kommerziellen Video-on-Demand-Verwertung oder aus DVD-Verkäufen benannt. In welchen Größenordnungen drohen Ihren Mitglieder Verlust bei einer kompletten Abschaffung der Sieben-Tage-Regelung?
Das ist von Genre zu Genre, von Produktion zu Produktion unterschiedlich und lässt sich daher nicht wirklich verallgemeinern. Die konkretesten Angaben für eine spezifische Programmgattung ergeben sich aus einer Untersuchung, die die Kollegen der AG DOK anlässlich der diesjährigen Berlinale vorgestellt haben.
Neben entgangenen Erlösen aus einer VoD- und/oder DVD-Vermarktung darf man in diesem Zusammenhang nicht außer Acht lassen, dass Wiederholungshonorare für Autoren und andere Urheber wegfallen, wenn es – gerade in den dritten Programmen der ARD – zu weniger Reruns jener Produktionen kommt, die länger in den Mediatheken verfügbar sind. Außerdem können der Auslandsvertrieb und daraus resultierende Erlöse negativ beeinflusst sein, wenn Produktionen ohne Geo-Blocking aus Mediatheken abrufbar sind.
In der Erklärung wird beklagt, es mangle schon heute an einer angemessenen Vergütung für die Online-Verwertung. Wie könnte eine angemessene Vergütung aussehen?
Dafür gibt es unterschiedliche Modelle. Am fairsten wäre meines Erachtens die Kombination aus (a) einem pauschalen prozentualen Aufschlag auf die Herstellungskosten aller Produktionen dafür, dass die entsprechenden Nutzungsrechte dem Sender überhaupt eingeräumt werden, sowie (b) einer nutzungsabhängigen Komponente basierend auf den individuellen Abrufzahlen jeder einzelnen Produktion.
Sie schlagen einen bislang nicht vorgesehenen Etatposten „Lizenzkosten nicht-lineare Verbreitung“ vor, der bei der KEF beantragt werden soll. Um wie viel könnte oder sollte die Rundfunkgebühr dafür steigen?
Wir gehen bei unserem Vorschlag davon aus, dass zumindest für die nächste Beitragsperiode (2017-2020) die Einführung des von uns vorgeschlagenen Etatpostens überhaupt nicht unmittelbar zu einem Anstieg der Haushaltsabgabe führen muss. Vielmehr plädieren wir dafür, aus dem ohnehin aufgelaufenen und zur Disposition stehenden Milliardenüberschuss einen Anteil von jährlich bis zu € 100 Mio. für diesen Zweck zu verwenden.